Vor symptomatischer Schmerzbekämpfung sollte ein Ausschluß kausal therapierbarer Ursachen erfolgen, soweit es dem Patienten zeitlich zumutbar ist.
Therapeut: Verschreibung nur »nach Bedarf«, Standarddosierung, zu schwaches Analgetikum, Unterschätzung der Schmerzintensität, bürokratische Hemmnisse der BtMVV, Angst vor Suchterzeugung und unzureichendes Wissen über adjuvante Therapieverfahren
Patient: Annahme, Tumorschmerzen seien nicht therapierbar, Analgetika dürften nur genommen werden, wenn »absolut notwendig«, Furcht vor Sucht, Nichteinnahme der verordneten Medikamente, Absetzen der Medikamente wegen Nebenwirkungen ohne Rücksprache mit dem Arzt.
Applikation. Bei chronischen Schmerz sollte die analgetische Therapie immer fest nach Zeitschema durchgeführt werden, die Dosierungsintervalle richten sich dabei nach der Pharmakokinetik.
Dreistufenschema der WHO für Tumorschmerz. Zusammengefasst empfiehlt die WHO eine orale Therapie, mit festem Einnahmeschema, nach Stufenplan und individuell abgestimmt auf den Patienten. Der Stufenplan der WHO schlägt eine Aufeinanderfolge verschiedener Behandlungen vor, die im jeweiligen Fall den individuellen Bedürfnissen und Begleiterkrankungen des Patienten angepasst werden müssen.
Krebsschmerzen wirksam bekämpfen (PDF)
Broschüre der Deutschen Krebshilfe e.V.
Empfehlungen zur Therapie von Tumorschmerzen (PDF)
Ausführliche Broschüre der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Röntgen Thorax - Kleinzelliges Bronchialkarzinom, Stadium T3 im rechten Oberlappen
Bei radiologischem Tumorverdacht kann in ca. 70% der Fälle bronchoskopisch ein Tumor histologisch gesichert werden.
Neben den beiden im letzten Jahr neu zugelassenen Substanzen zur Therapie des Nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinoms Erlotinib – Tarceva® und Pemetrexed ...