Voraussetzung für eine Stentimplantation ist ein hinreichend großes Lumen, da die Expansionskräfte der Metallstents nicht ausreichen, um das Tumorgewebe wegzuschieben. Dafür sind Metallstents aber in der Regel besser zu plazieren, weisen ein geringes Infektionsrisiko auf und werden vom Patienten besser toleriert. Eine weitere Voraussetzung ist, daß der Patient von einer Stenteinlage funktionell profitieren würde. Die früher gefürchtete Dislokation des Stents stellt bei den neueren Stentsystemen kaum noch ein Problem dar.
Dagegen sind Infektionen insbesondere bei »gecoverten« Stents und bei Silikonstents aufgrund der fehlenden oder zumindestens beeinträchtigten Clearance häufig und mit klinisch relevanter Morbidität verbunden. Bei Tumoren, die unter Therapie eine starke Rückbildungstendenz haben können, wie z.B. kleinzellige Bronchialkarzinome, kann häufig mit einer Stentimplantation bis zur Tumorregression gewartet werden, da andernfalls eine Stentdislokation resultieren kann.
Häufig ist eine initiale Lasertherapie gefolgt von einer Stentimplantation sinnvoll. Nachdem ein Stent eingelegt wurde, ist eine weitere Lasertherapie entweder unmöglich (bei Silikonstents) oder zumindestens erschwert.
Bei anderweitig nicht beherrschbarer Infektion oder lokalen Problemen mit einem Stent kann dieser in der Regel entfernt werden, solange noch keine komplette Epithelisierung stattgefunden hat. Bei einer Stententfernung ist jedoch mit stärkeren Blutungen zu rechnen.
Röntgen Thorax - Kleinzelliges Bronchialkarzinom, Stadium T3 im rechten Oberlappen
Bei radiologischem Tumorverdacht kann in ca. 70% der Fälle bronchoskopisch ein Tumor histologisch gesichert werden.
Neben den beiden im letzten Jahr neu zugelassenen Substanzen zur Therapie des Nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinoms Erlotinib – Tarceva® und Pemetrexed ...